In den letzten 2 Jahren wurden im Erneuerbaren Energiegesetz
(EEG-2023) viele Neuerungen vorgenommen, um den Ausbau der
Windenergie attraktiv zu machen und zu beschleunigen.
Viele finanzielle Anreize und Förderungen vom Staat sind darin
für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen (WKA)
geschaffen worden. Sie reichen von zinsvergünstigten Darlehen
für den Projektierer bis hin zu staatlich garantierten
Einspeisevergütungen für den Betreiber von WKAs.
Besonders erwähnenswert ist hier die finanzielle staatliche Förderung für Stromprodukion in windschwachen Regionen. Damit Betreiber in windschwachen Regionen wirtschaftlich gleich gestellt sind zu Betreibern in windstarken Regionen, wurde die vom Staat finanzierte Einspeisevergütung an den Betreiber in diesen Regionen höher gesetzt (gemäß des Referenzertragsmodells). Der Süden Deutschlands ist eine der windschwächsten Regionen und die WKA- Betreiber erreichen dort die höchste Förderstufe der Einspeisevergütung. In unserer windschwachen Region wird das Betreiben von WKAs bei geringer Stromproduktion wirtschaftlich nur interessant durch die staatlich finanzierte, an den Betreiber ausgezahlte hohe Einspeisevergütung.
Trotz geringer Stromproduktion werden in unserer Region fast
alle Schwarzwald Höhenzüge auf Kosten der Steuerzahler mit
Windparks überzogen.
Intakte Waldgebiete werden zerstört. Ökologie, Biodiversität,
Wasserhaushalt und Lebensqualität der Bewohner sind
unbezahlbar. Den höchsten Preis zahlen wir alle mit dem Verlust
dieser Schutzgüter – und das für immer!!