Regionalpläne sind ein politisches
Steuerungsinstrument, in denen Flächen für Windkraftanlagen
ausgewiesen werden.
Momentan werden diese Flächen in der Teilfortschreibung auf
Grund von politischer Vorgaben deutlich ausgedehnt.
Anhörung Regionalplan Hochrhein-Bodensee: Teilfortschreibung 3.2. Windenergie
Das vom Bund vorgegebene Ziel, 1,8% der Fläche als sogenannte Vorranggebiete auszuweisen, wurde dabei überschritten: Nach aktuellem Konzept ist die Windkraft auf einer Fläche von 7.500 Hektar (2,7%) wirtschaftlich möglich (Südkurier, 31.01.2024). Entsprechend der Einwendungen soll die Fläche konsolidiert werden.
Im neuen Entwurf des Regionalplans Hochrhein-Bodensee sind für Windenergieanlagen wieder die Flächen in der Gemeinde Schliengen aufgeführt, die durch den Bürgerentscheid im Februar 2024 bereits ausgeschlossen wurden.
Der Bürgerentscheid ist nur für 3 Jahre bindend. Die Festsetzung von Vorranggebieten im Regionalplan soll Jahrzehnte gelten.
Von den Vorranggebieten für Windenergie sind geplant in den
Landkreisen Lörrach 3,5%, in Waldshut-Tiengen 1,8% und in
Konstanz 1% der Landfläche.
Regionalplan 3.2
https://hochrhein-bodensee.de/regionalplanung/regionalplan-teilfortschreibung3-2/)
Die Raumnutzungskarte mit Regionalplan 2000 der
Teilkarte Schliengen/Malsburg-Marzell finden Sie
hier.
Die Vorranggebiete für Windkraft
sind gekennzeichnet.
Einige Vorranggebiete sind im Schutzgebiet Blauen geplant und werden das Gebiet insgesamt am stärksten in der Erhaltung der Schutzziele belasten (Naturpark, FFH, Natura 2000, Vogelschutzgebiet, Biosphären-Entwicklung, Quellgebiet).
In der Öffentlichen Anhörung zur Teilfortschreibung 3.2. Windenergie konnten bis zum 20.09.2024 Stellungnahmen von Bürger/innen abgegeben werden.
Herzlichen Dank an die vielen Bürger/innen, die ihre Stellungnahmen abgaben. Die von der IG gesammelten Briefe wurden am 20.09.2024 direkt dem Verbandsdirektor Dr. Wilske, im Beisein von Frau Kreisrätin Daniela Meier übergeben.
Windrad-Planung geht weiter!
Überarbeitung der Teilfortschreibung 3.2. Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee
Nach der Einreichung der Stellungnahmen von Bürgern/innen bis zum 20.09.2024 und nach der Abgabe des Schliengener Gemeinderats-Beschlusses vom 26.092024 wird jetzt der Regionalverband seinen Planungsentwurf zum Thema Vorrangflächen für Windenergie und Photovoltaik überarbeiten und erneut in einer 2. Anhörung vorlegen.
Anhörung Regionalplan Hochrhein-Bodensee